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Die FûÊhren û¥ber die Schlei in Kappeln
FûÊhrhaus Ellenberg um 1960
FûÊhrhaus Ellenberg um 1960

Bevor die Brû¥cken û¥ber die Schlei in Kappeln gebaut wurden, war nachweislich seit 1671 eine FûÊhrverbindung von Ellenberg nach Kappeln vorhanden. In irgendeiner Form mag eine seit Bestehen des Ortes vorhanden gewesen sein.

Ihr Inhaber muûŸte eine jûÊhrliche Pacht, ein "annum", an den Besitzer des Gutes Loitmark entrichten. Es handelte sich hier also um ein Privileg dieses Gutes. 1689 verschenkte der Herzog Christian Albrecht das Gut Ellenberg mit der FûÊhre an seinen Vice-Statthalter Joachim von Ahlefeld zu Buckhagen, der 1691 das Dorf Ellenberg niederlegte. LûÊndereien und FûÊhrgerechtigkeit gingen gleichzeitig auf das Gut Loitmark û¥ber, das J.v.Ahlefeld im gleichen Jahr gekauft hatte. Die weiteren Eigentû¥mer des Gutes und damit der SchleifûÊhre nach der Familie Ahlefeld waren ab 1719 der Oberst Diederich von Drewitz, danach ging das Gut durch Verkauf an die Familie von Warnstedt.1840 kaufte der Herzog Carl von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glû¥cksburg das Gut Loitmark. So kamen auch die FûÊhrrechte wieder in den Besitz des Herzogs. Die Besitzer von Loitmark vergaben die FûÊhre in Erbpacht. So wurde sie 1780 dem Bû¥rger Hinrich Jensen aus Flensburg durch Festebrief fû¥r 30 Taler Courant jûÊhrlich û¥berlassen. Die Inhaber der FûÊhren waren Festeleute geworden. Sie konnten die FûÊhrstelle als ein begrenztes Eigentum betrachten, û¥ber das sie allerdings nicht frei verfû¥gen durften. 1829 wurde das FesteverhûÊltnis aufgehoben, denn, als der Inhaber gestorben war, brachte der Kammerherr von Warnstedt auf Loitmark, durch eine namhafte Summe die vûÑllige NutznieûŸung der FûÊhrstelle an sich. AuûŸerdem waren noch 14 Heidscheffel Land mit der FûÊhrstelle verbunden.

FûÊhrhaus und Land lagen auf Ellenberger Gebiet. Von dem Jahre 1829 an wurde die FûÊhre ein groûŸer Prahm, der mehrere Wagen zugleich befûÑrdern konnte, ein kleiner fû¥r nur ein Fuhrwerk, zwei Boote, ein Plankenkahn und drei BaumkûÊhne. WûÊhrend frû¥her die PrûÊhme gerudert oder gestakt wurden, wurden sie erst ab 1830 an Stricken gezogen. Fest steht jedenfalls, daûŸ der Flecken Kappeln mit der FûÊhrgerechtigkeit bis etwa 1800 nichts zu tun hatte. Etwa von diesem Zeitpunkt an, hatte sich die Gepflogenheit ausgebildet, daûŸ von der Kappelner Seite aus gegen Bezahlung Personen û¥ber die Schlei gesetzt wurden. Es hatte sich hier ein Gewohnheitsrecht herausgebildet, das anscheinend mit stillschweigender Duldung des FûÊhrpûÊchters von Ellenberg ausgeû¥bt wurde. Als man dann aber 1810 daranging, die FûÊhrstelle fû¥r FuûŸgûÊnger von der Kappelner Seite aus ûÑffentlich zu verpachten, kam es zu einem Protest des Gutes Loitmark. Vom Schleswiger Landgericht wurde er aber 1813 abgelehnt, und so wurde die FûÊhrstelle in Kappeln neu verpachtet. Seit dieser Zeit waren also zwei ûÑffentliche FûÊhrverbindungen vorhanden, die eine von Ellenberg, die andere von Kappeln aus nur fû¥r FuûŸgûÊnger, die unter Aufsicht des Postwesens stand. Der erste Kappelner PûÊchter war Hans Christian Jacobsen.

Er muûŸte schon 1814 ein Gesuch zur ErmûÊûŸigung der Pachtsumme an die General-Post-Direktion einreichen. Der Ortsvorsteher Gardthausen wurde zu einem Bericht aufgefordert, in welchem deutlich ein gewisser rechtloser Zustand angesprochen wurde. In der Pachtbedingung von 1810 stand nûÊmlich in einem Paragraphen, daûŸ jeder Kappelner Einwohner, der ein eigenes Boot oder Kahn hatte, nach wie vor die Befugnis habe, sich selber nach der anderen Seite û¥berzusetzen. Was das praktisch an Einnahmeausfall fû¥r die FûÊhren bedeutete, kann sich jeder ausmalen, wenn man bedenkt, daûŸ es damals in Kappeln Boote und kleinere Fahrzeuge genug gab. Ein kleiner Nebenverdienst mag schon willkommen gewesen sein. In einem anderen Paragraphen stand, daûŸ im Winter ein sicherer FuûŸsteig û¥ber das Eis der Schlei zu legen sei, wofû¥r bei dessen Benutzung auch das FûÊhrgeld zu bezahlen sei. Der Ortsvorsteher Gardthausen erklûÊrte, daûŸ im Winter 1813/14 die Schlei vier Monate zugefroren gewesen sei. Kein Mensch bezahlte das FûÊhrgeld. Die Leute gingen einfach an anderen Stellen û¥ber die Schlei. Auch eine ûÑffentliche Aufforderung, das FûÊhrgeld zu bezahlen, ûÊnderte nichts. So wurde die Pachtsumme fû¥r Jacobsen um die HûÊlfte herabgesetzt.

Er selber gab die Pachtung 1815 auf und geriet wegen dieser Angelegenheit als Gastwirt in Konkurs. Der neue PûÊchter wurde Johannes Hinrich Degener. Er ist es bis zu seinem Tode geblieben. Seine Frau , die Witwe Christina Maria Degener, blieb dann PûÊchterin bis 1861.

Im Jahre 1856 schlossen sich dann einige Kappelner Kaufleute, wie z.B. Konsul Balle und Fabrikant Claussen, mit Gutsbesitzern und GutspûÊchtern in Ostangeln zusammen und verfaûŸten eine Eingabe an das kûÑnigliche Ministerium fû¥r Schleswig-Holstein in Kopenhagen mit der Bitte um Planung, Finanzierung und Bau einer Brû¥cke von Kappeln nach Ellenberg als Ersatz fû¥r die FûÊhren. Im Jahre 1866 wurde eine Brû¥cke als Pontonbrû¥cke û¥ber die Schlei geschlagen. Dabei ging die FûÊhrgerechtigkeit von Loitmark komplett an Kappeln û¥ber, wofû¥r jûÊhrlich 600 Mark Hamburger Courant an die Gutsherrschaft, damals Herzog Carl zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glû¥cksburg zu zahlen war.

 

(C) Stadtarchiv Kappeln - H-P Wengel


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