Wer kann ein Mikroprojekt beantragen?
Träger von Mikroprojekten können z. B. Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse, aber auch Einzelpersonen (z. B. bei Existenzgründungen) sein.
Mit dem Programm LOS sollen vor allem solche lokalen Akteure als Träger von Mikroprojekten erreicht werden, die im Rahmen der klassischen Programmförderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) bisher wenig in Erscheinung getreten sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Ein Mikroprojekt kann mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Förderung er-folgt zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich bzw. nicht möglich. Ausgeschlossen sind die Förderung bereits laufender Projekte und die finanzielle Aufstockung größerer Projekte.
Die Laufzeit des Projektes ist durch den Förderzeitraum des Programmgebietes begrenzt.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten. Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein. Ausrüstungs- bzw. Investitionsgüter können nur bis zu einer Höhe von 410 Euro oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum des Projektes gefördert werden. Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.
Wo kann man sich für eine Förderung bewerben?
Ansprechpartner für eine Mikroprojektförderung:
Helga Lorenzen
Stadt Kappeln
Reeperbahn 4
24376 Kappeln
Telefon 04642 / 18380
E-Mail: helga.lorenzen(at)stadt-kappeln.de
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über eine Förderung wird durch den LOS-Begleitausschuss auf lokaler Ebene gefällt. Dieser Ausschuss besteht aus Vertreter(inne)n der beteiligten Ämter, der lokalen Akteure und Betroffenen.