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  Stellenausschreibung: Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Kappeln

 


Bei der Stadt Kappeln, Kreis Schleswig-Flensburg (ca. 9.800 Einwohner), ist zum 01. Januar 2010 die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters zu besetzen, da der jetzige Stelleninhaber am 31. Dezember 2009 in den Ruhestand tritt.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Stadt Kappeln in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Stadtvertretung und im Rahmen der von ihr bereit gestellten Mittel. Gesucht wird eine zielstrebige, kreative, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit Erfahrungen in Führungs- und Leitungsfunktionen auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung sowie im Umgang mit Organen der kommunalen Selbstverwaltung. Sie oder er soll in der Lage sein, die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah, kooperativ und wirtschaftlich zu führen. Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den städtischen Gremien, der heimischen Wirtschaft und den vor Ort tätigen Vereinen und Verbänden wird vorausgesetzt.

Die Stadtverwaltung Kappeln führt die Geschäfte des Amtes Kappeln-Land mit vier Gemeinden gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 23 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Rechte und Pflichten des leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes.

Die Stadt Kappeln ist staatlich anerkannter Erholungsort in landschaftlich ausgesprochen reizvoller Lage an Schlei und Ostsee. Grund- und Hauptschule, Grund- und Gemeinschaftsschule, Gymnasium, Förderschule, dänische Schule und Berufsschule stehen in Kappeln zur Verfügung. Vielfältige Einrichtungen für Freizeit, Sport und Erholung sorgen für eine hohe Lebensqualität.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Sie oder er sollte ihren/seinen Hauptwohnsitz in Kappeln nehmen. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für Schleswig-Holstein (z.Zt. Besoldungsgruppe A 15, nach zwei Jahren Besoldungsgruppe A 16). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den Höchstsätzen der landesrechtlichen Vorschriften gezahlt.

Wählbar ist, wer

  • die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
  • am Wahltag das 27. Lebensjahr vollendet und im Falle der Erstwahl das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein erfüllt.

Die Wahl findet voraussichtlich am 27. September 2009 statt. Hinsichtlich der Einzelheiten wahlrechtlicher Vorschriften wird auf die noch ausstehende amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen hingewiesen; sie wird im Internet unter www.kappeln.info bekannt gemacht. Auf diese Bekanntmachung wird in der Tageszeitung „Schlei-Bote“ hingewiesen; darüber hinaus wird sie im Rathaus ausgehängt. Abdrucke der Bekanntmachung, Formblätter für das Wahlvorschlagsverfahren sowie weitergehende Informationen erhalten Sie auf Wunsch beim Wahlleiter, Klaus Lorenzen, Telefon 04642-18321, E-mail: klaus.lorenzen(at)stadt-kappeln.de.

Wahlvorschläge können einreichen:

  • jede Fraktion der Stadtvertretung der Stadt Kappeln (Fraktionsvorschlag); mehrere Fraktionen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen (gemeinsamer Fraktionsvorschlag),
  • jede Bewerberin oder jeder Bewerber für sich selbst. Für eine Bewerbung unabhängig von Fraktionsvorschlägen (Einzelvorschlag) sind 95 Unterschriften von Wahlberechtigten beizubringen.

Die Stadtvertretung der Stadt Kappeln hat derzeit 22 Mitglieder und setzt sich wie folgt zusammen: CDU 10 Sitze, SPD 5 Sitze, GRÜNE 2 Sitze, SSW 2 Sitze, LWG 3 Sitze.

Wer einer oder mehreren Fraktionen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen geben und einen Vorschlag durch die Fraktionen ermöglichen möchte, sollte die Zustimmung für die Weitergabe der Bewerbungsunterlagen ausdrücklich schriftlich erklären. Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist voraussichtlich der 10. August 2009, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist).

Bewerbungen aufgrund dieser Stellenausschreibung sind mit Lebenslauf, Lichtbild und Nachweisen über den Bildungsweg und die bisherigen Tätigkeiten unter Angabe des Kennwortes „Bürgermeisterwahl“ an den Gemeindewahlleiter der Stadt Kappeln, Reeperbahn 2, 24376 Kappeln zu richten.

Kappeln, den 21. April 2009
Der Gemeindewahlleiter


  Datum: 27.04.09 09:11 Uhr



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