Das Procedere wird von Bauamtsleiter Ulrich Schwarz erklärt. Der alte Geltungsbereich, also inklusive Olpenitzer Nordhaken, bleibt sowohl für den F- als auch für den B-Plan bestehen. Es gilt dabei allerdings, dass der kritische Teil des Nordhakens, auf dem vormals eine Bebauung vorgesehen war, aus der Nutzung herausgenommen und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt wird. Schwarz dazu: Wenn wir den Haken gleich aus dem B-Plan herausnehmen würden, hätte auf diesem Gebiet der alte Plan weiter Bestand. Alternativ blieben daher entweder eine komplette B-Plan-Aufhebung, eine Teilaufhebung für den Haken oder eben ein neuer B-Plan, der den alten hinfällig werden ließe. Das, so Schwarz, schien die einfachste Lösung. Zumal eine Aufhebung mit ebenso viel Aufwand verbunden ist wie eine B-Plan-Aufstellung.
Dittmer Heil (SPD), Umweltausschussvorsitzender, erinnerte, dass bei der ersten B-Plan-Aufstellung der städtische Umweltausschuss außen vor geblieben war. In meinen Augen war das ein Fehler, sagte Heil und plädierte dafür, den Ausschuss jetzt mit einzuschalten. Schwarz dazu: Juristisch war das kein Fehler. Der Bauamtsleiter kündigte freilich an, den Umweltausschuss in den aktuellen Vorgang einzubeziehen.
Sowohl der Bauausschuss als auch die Stadtvertretung votierte einstimmig für die F-Plan-Änderung und die B-Plan-Aufstellung.
Am Donnerstag, 4. Juni, findet ab 18 Uhr eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der alten Sporthalle (Halle Nummer 39) auf dem Gelände des ehemaligen Marinestützpunktes Olpenitz statt. Alle interessierten Bürger sind eingeladen.